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   BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2874
BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67 (https://dejure.org/1968,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1968 - IV B 219.67 (https://dejure.org/1968,2874)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1968 - IV B 219.67 (https://dejure.org/1968,2874)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gaststätte im Wohngebiet - Verbindlichkeit von Bebauungsplänen - Vorliegen einer Härte i.S.d. § 31 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67
    Die Verbindlichkeit von Bebauungsplänen hängt, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 232 [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65] [284]) klargestellt hat, nicht davon ab, daß die Festsetzungen mit den tatsächlichen Verhältnissen bzw. der tatsächlichen Entwicklung übereinstimmen.
  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67
    Die Verbindlichkeit von Bebauungsplänen hängt, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 232 [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65] [284]) klargestellt hat, nicht davon ab, daß die Festsetzungen mit den tatsächlichen Verhältnissen bzw. der tatsächlichen Entwicklung übereinstimmen.
  • BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67

    Objektive Verhältnisse eines Grundstückes als Kriterien für die Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 -) angenommen, daß eine Härte im Sinne dieser Vorschrift nur dann vorliegt, wenn sich dies unmittelbar aus dem Bauplanungsrecht ergibt.
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Was dieses Tatbestandsmerkmal anlangt, soll zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß ihm die Durchsetzung des Bebauungsplanes ein immerhin erhebliches Opfer abverlangt, dieses Opfer auch durch die Lage und den Zuschnitt seines Grundstücks mitbedingt wird und deshalb das Vorliegen einer "Härte" nicht zu leugnen ist (vgl. dazu einerseits die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - [S. 9 ff.] und - BVerwG IV C 55.74 - [S. 14] und andererseits die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 133.70

    Revisionszulassung bei fehlender Rüge der Verletzung von Bundesrecht - Begriff

    Im übrigen stimmt diese Auslegung mit der vom erkennenden Senat zu § 31 Abs. 2 Satz 1 BBauG vertretenen Auffassung überein (vgl. dazu die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV B 176.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Diese Frage bedarf jedoch keiner Klärung, weil sie - im mit der Ansicht des Berufungsgerichts übereinstimmenden Sinne - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ebenfalls geklärt ist (vgl. das Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 1], die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3] sowie das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 63.67 - [S. 16]).
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